Amtssprache
Eine Amtssprache ist eine Sprache, mit der sich Bürger und Bewohner eines Staates an die Verwaltungseinrichtungen wenden können.Nicht alle Staaten haben ihre Amtssprache offiziell festgelegt. In den USA haben zwar manche Bundesstaaten Englisch als Amtssprache festgelegt, die Legislative der Vereinigten Staaten selbst jedoch hat es nie in diesen Status erhoben. Da aber die Verfassung und sämtliche Gesetze auf Englisch vorliegen, kann es durchaus als offizielle Sprache angesehen werden.
In vielen Staaten haben Minderheitensprachen auf regionaler Ebene auch den Charakter einer Amtssprache.
Table of contents |
2 Österreich 3 Schweiz 4 Siehe auch 5 Weblinks |
Deutschland
In Deutschland legt § 23 Abs. 1 VwVfG Deutsch als Amtssprache fest. Durch die Europäische Charta der Regional und Minderheitensprachen sind Behörden einzelner Bundesländer verpflichtet, auch in den Regionalsprachen Niederdeutsch, Friesisch, Dänisch bzw. Sorbisch zu korrespondieren.
Österreich
In Österreich ist Deutsch als Amtssprache festgelegt.
Die Minderheitensprachen sind im österreichischen Staatsvertrag 1955 und in zahlreichen Verordnungen über die genauen Regionen festgelegt.
Minderheitensprachen als Amtssprachen sind:
Weiteres unter Minderheitssprachen in Österreich
Schweiz
In der Schweiz existieren vier Amtssprachen:
Siehe auch
Weblinks