Bezirk (Bayern)
Ein Bezirk ist im Bundesland Bayern eine als dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Kreisen (2. Ebene) eingerichtete kommunale Gebietskörperschaft. Diese Ebene gibt es in Deutschland nur in Bayern.
Auch wenn die Gebiete identisch sind, sind die bayerischen Bezirke nicht zu verwechseln mit den Regierungsbezirken, die das Zuständigkeitsgebiet der staatlichen Mittelbehörden, der Regierungenen (zur Unterscheidung auch Bezirksregierungen genannt) darstellen. Im Gegensatz zu den Landratsämtern, die gleichzeitig Staats- und kommunale Behörde sind ("Janusköpfigkeit"), handelt es sich bei den Bezirksverwaltungen und den Regierungen um getrennte Behörden, deren Leiter jedoch in Personalunion besetzt wird.
Die Bezirke hingegen sind Selbstverwaltungskörperschaften und haben daher auch ein "Kommunalparlament", den Bezirkstag, der alle 5 Jahre von den Wahlberechtigten des Bezirks direkt gewählt wird. Sie können Wappen und Fahnen wie eine Gemeinde oder ein Landkreis haben, was ein staatlicher Regierungsbezirk nicht hat.
Die Bezirke nehmen jene Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen. Sie schaffen öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung notwendig sind. So sind sie z.B. Träger psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen und Freilichtmuseen. Ferner sind sie überörtliche Sozialhilfeträger. In anderen Bundesländern werden diese Aufgaben teilweise z.B. von den Landschaftsverbänden bzw. Landeswohlfahrtsverbänden erledigt.
Die Bayerischen Bezirke sind:
- Bezirk Oberbayern (Sitz in München)
- Bezirk Oberfranken (Sitz in Bayreuth)
- Bezirk Oberpfalz (Sitz in Regensburg)
- Bezirk Mittelfranken (Sitz in Ansbach)
- Bezirk Niederbayern (Sitz in Landshut)
- Bezirk Schwaben (Sitz in Augsburg)
- Bezirk Unterfranken (Sitz in Würzburg)