Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigung
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) entspricht größtenteils einer OHG, nur mit voller Rechtsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU). Bei ihrer Zusammensetzung handelt es sich um gemeinschaftlich handelnde Mitglieder und einem oder vielen Geschäftsführern. Die Mitglieder haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, müssen jedoch kein Pflichtkapital mit in das Unternehmen einbringen. Der Zusammenschluss zu einer EWIV muss von mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen EU-Staaten erfolgen und kann maximal bis zu 500 Mitglieder umfassen. Die Gewinne einer EWIV gehen vor Versteuerung, falls nicht vertraglich anders vorgesehen, zu gleichen Teilen an ihre Mitglieder.Weblink: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l26015.htm#top Rechtshinweis