Generalsuperior
Der Generalsuperior ist der höchste Obere mancher Orden. Die Bezeichnung trifft jedoch nur auf Männerorden zu, denn bei Frauenorden tritt an seine Stelle die Generaloberin. Der Amtssitz des Generalsuperiors ist das Generalat.Auf einem Generalkapitel für 6 Jahre gewählt, besteht in allen Orden die Möglichkeit der Wiederwahl. In einigen Orden ist diese jedoch auf eine bestimmte Anzahl beschränkt.
Dem Generalsuperior obliegt die Leitung des Gesamtordens, worin er von seinem Generalrat unterstützt wird. In wichtigen Entscheidungen ist er verpflichtet seine Generalräte anzuhören und in verschiedenen Punkten auch an deren Votum gebunden. Zudem ist es seine Aufgabe, alle Konventee seines Ordens innerhalb von 3 Jahren einer Visitation zu unterziehen, wobei er in großen Ordensgemeinschaften auch von einem Visitator unterstützt werden kann. In seiner gesamten Amtsführung, ist er der Religiosenkongregation, einer Kongregation der Kurie, gegenüber verantwortlich.
Im Benediktinerorden tritt an die Stelle des Generalsuperiors ein Generalabt, dessen Rechte jedoch nicht so weitreichend sind.