Gesellschaftsrecht
Das
Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes
Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen
Gesetz (
lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.
Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Personengesellschaften; sie besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit. Demgegenüber handelt es sich bei Kapitalgesellschaften um
juristische Personen.
Rechtshinweis
Beurteilung:
Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.