Koalitionsfreiheit
Im Arbeitsrecht bezeichnet Koalitionsfreiheit das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen.Dieses Grundrecht ist ein Sonderfall des allgemeinen Grundrechts der Vereinigungsfreiheit (vgl. Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes).