Kongregation
Die
Kongregation (v.
lat:
grex = Herde, Schar) bezeichnet
- einen Zusammenschluss mehrerer selbständiger Klöster zu einem Verband, z. B. im Benediktinerorden (s. Benediktinische Konföderation).
- neuere Ordensgemeinschaften seit dem 17. Jahrhundert. Insbesondere die von den Jesuiten 1610 gegründete marianische Kongregation war bis vor wenigen Jahrzehnten in sehr vielen Pfarreien organisiert.
- Vatikanische Zentralbehörden für einzelne Sachbereiche, (römische Kurienbehörden), die Leitungsaufgaben der Universalkirche übernehmen (z. B. Kongregation für die Glaubenslehre) "Ministerien des hl. Stuhls".
- Kongregation für die Glaubenslehre ("Glaubenskongregation")
- Kongregation für die orientalischen Kirchen ("Ostkirchenkongregation")
- Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung ("Liturgiekongregation")
- Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse ("Heiligsprechungskongregation")
- Kongregation für die Evangelisierung der Völker ("Evangelisierungskongregation")
- Kongregation für den Klerus ("Kleruskongregation")
- Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens ("Religiosenkongregation")
- Kongregation für das Katholische Bildungswesen ("Bildungskongregation")
- Kongregation für die Bischöfe (Congregatio pro Episcopis, "Bischofskongregation")
- in Frankreich hießen Kongregationen Verbrüderungen der ultramontanen Partei, die sich schon unter Napoleon I zu geistlichen Genossenschaften ausgebildet hatten, und deren Streben namentlich auf Vernichtung der Freiheiten der gallikanischen Kirche und Befestigung der römischen Hierarchie gerichtet war.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gab es folgende heute nicht mehr existierende vatikanische Kongregationen:
- die Congregatio cardinalium Concilii Tridentini interpretum, zur Vollstreckung und Auslegung der Beschlüsse der Tridentiner Kirchenversammlung wie auch zur Erkennung über Dekrete der Provinzialsynoden errichtet;
- die C. indulgentiarum et sacrarum reliquiarum, für die Ablassgesuche und Reliquienangelegenheiten;
- die C. de propaganda fide;
- die C. super negotlis episcoporum et regularium, für Untersuchung der Streitigkeiten der Bischöfe und Ordensgeistlichen;
- die C. indicis librorum prohibitorum, mit der Revision, Zensur der Bücher und dem Index der verbotenen Bücher beauftragt;
- die C. sancti officii (inquisitionis), für Untersuchung von Ketzereien und Irrlehren, aus zwölf Kardinälen und mehreren Beisitzern bestehend, 1542 von Paul III eingerichtet;
- die C. super statu regularium, für Prüfung des Zustandes der Klöster und geistlichen Stiftungen;
- die C. sacrorum rituum, von Sixtus V zur Ordnung und Hebung des Kultus eingerichtet;
- die C. jurisdictionis et immunitatis ecclesiasticae, zum Schutz der kirchlichen Immunität gestiftet von Urban VI 1626;
- die C. super disciplina regulari hat Vorschläge zur Hebung des gesamten Klosterwesens zu machen;
- die C. consistorialis bereitet alle in dem Konsistorium der Kardinäle stattfindenden Verhandlungen vor, sie steht unter dem Papst selbst;
- die C. super negotiis ecclesiasticis extraordinariis, gegründet von Pius VII 1814, hat die wichtige Aufgabe, über Abfassung, Abschließung, Aufhebung und Interpretation der Konkordate zu beraten.
Außerdem gab es noch Kongregationen für das Gebiet der Stadt Rom sowie für den
Kirchenstaat.