Leistung (Recht)
Als Leistung bezeichnet man im Zivilrecht die ziel- und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.Der Begriff der Leistung ist unabhängig davon, ob diese zur Erfüllung eines Anspruches dient; erfolgt eine Leistung jedoch ohne Rechtsgrund, kann dies eine Leistungskondiktion auslösen.
Siehe auch: Leistung (Erfüllung)
Rechtshinweis