Oberhaus
Das Oberhaus ist bei einem aus zwei Kammern bestehenden Parlament der Teil, in dem nicht gewählte, sondern entsandte Vertreter zusammenkommen. Die so genannte Zweite Kammer wird oft auch Senat genannt.Als erstes Zweikammernparlament der Moderne gilt das englische Parlament, das seit dem Jahr 1376 existiert. Im Unterhaus (in England das House of Commons) sitzen gewählte Vertreter des Volkes, wohingegen im englischen Oberhaus (House of Lords) bis vor wenigen Jahren ausschließlich Erblords saßen. Dies wurde erst durch eine Refom der Regierung Blair 1999 geändert.
Das Zweikammernsystem gibt es in einer ganzen Reihe von Staaten (z.B. auch in Belgien), es darf aber nicht mit dem deutschen föderalen System verwechselt werden. Die Analogie Bundestag - Bundesrat ist nicht schlüssig, da das Zweikammersystem nicht notwendigerweise eine föderale Komponente haben muss.