Opfer (Kriminologie)
In der Kriminologie bezeichnet der Begriff Opfer die geschädigte Person eines Verbrechens. Der Begriff bildet damit den Gegensatz zu Täter.Opfer ist regelmäßig derjenige, der durch einen Täter in seinen Rechten verletzt wird. Dabei kann die Verletzung des Rechtes sowohl körperlicher (Mord, Körperverletzung), ideeller (Beleidigung, Urheberrechtsverletzung) als auch materieller (Diebstahl, Sachbeschädigung) Natur sein.
Opfer können natürliche Personen, juristische Personen sowie jede andere definierbare Gruppe (z.B. Volksgruppen, Religionsgemeinschaften) sein.
Die Übertragung des Begriffs auf das Strafprozessrecht (Opferzeuge) ist mit dem Problem behaftet, dass der Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nach der Unschuldsvermutung als unschuldig gilt. Von seinem Opfer zu sprechen, unterstellt aber bereits die Tat und die Schädigung. Die aus der Sicht des Juristen korrekt entsprechend zu "mutmaßlicher Täter" gebildete Bezeichnung "mutmaßliches Opfer" wird aber allgemein als Entsoldidarisierung der Justiz mit dem Geschädigten empfunden.