Person
Person ist die Bezeichnung für ein menschliches Wesen.
Table of contents |
2 Philosophie 3 Psychologie 4 Sprachwissenschaft 5 Rechtswissenschaft 6 Siehe auch |
Wortherleitung
Hinter dem Wort Person steht das tiefenpsychologische Bild, dass alle Menschen in den meisten Situationen nicht 100% sie selbst sind, sondern sich wie Schauspieler verhalten, die ihre Rolle mehr oder weniger gut spielen. Hört man genau auf das was jemand sagt, also das was seine Maske durchtönt (lat. personare = durchtönen), so erhält man vielleicht einen tieferen Einblick in die wirkliche "Person" [Vgl. hierbei das antike Theater, bei der mehrere Personen von einem Schauspieler mit unterschiedlichen Masken (durch die die Schauspieler dann sprachen) gespielt wurden].
Das Begriffsfeld Person erstreckt sich über verschiedene Zweige der Geistes-, Human- und Gesellschaftswissenschaften:
Philosophie
In der Philosophie, vor allem in moderneren Strömungen, sind Personen die Subjekte der Ethik. Manche Ethiker, so Peter Singer, unterscheiden zwischen Mensch und Person. Diskursethisch lässt sich dies so begründen, dass nur der Mensch als Person gelten kann, der in der Lage ist, sich im Diskurs zu äußern.
In der Psychologie wird Person mit dem Menschen als Einzelwesen gleichgesetzt, der über eine Gesamtmenge an Anlagen und erworbenen Fähigkeiten verfügt, die sog. personale Struktur. Als Person ist jeder Mensch einmalig. Einige, so Andreas Wieland, gehen davon aus, dass für jeden Zeitpunkt im Menschen eine eigene Person existiert, die mit allen anderen konkurriert. Dadurch lassen sich Verhaltensweisen wie Faulheit erklären, da man durch zeitliches Verschieben die ungeliebte Tätigkeiten selbst nicht erledigen muss, möglicherweise aber eine Nachfolgeperson im Menschen (Selbstkonkurrenz).
Die Sprache orientiert sich an der grammatikalischen Person (auch in der Mehrzahl), die spricht (ich), die angesprochen wird (du), über die gesprochen wird (er, sie)
In der Rechtswissenschaft ist Person jeder, der fähig ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (Rechtssubjekt). Dies ist in erster Linie ein Mensch, der als natürliche Person bezeichnet wird. Seine Rechtsfähigkeit beginnt nach deutschem Recht mit der Vollendung der Geburt. Daneben existiert aber auch der in Anlehnung an die natürliche Person entstandene Begriff der juristischen Person, die Kraft gesetzlicher Anerkennung Rechtsfähigkeit erlangt. Hierzu werden z. B. Körperschaften oder Vereinigungen wie der eingetragene Verein, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft gezählt.
RechtshinweisPsychologie
Sprachwissenschaft
Rechtswissenschaft
Siehe auch
Personensuche, Persona non grata, Persönlichkeits- und Differentielle Psychologie