Pfändung
Unter Pfändung versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Dieses geschieht, wenn ein Schuldner seine Rechnungen nicht bezahlen kann auf Antrag eines Gläubigers.Eine Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung und setzt einen vollstreckbaren Titel voraus, der dem Schuldner zugestellt werden muss.
Den gesamten Pfändungsablauf kann man in drei Teile gliedern (siehe Inhaltsverzeichnis):
Eine Pfändung kann auch als so genannte Taschenpfändung erfolgen, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner Bargeld abnimmt. Eine weitere Form der Zwangsvollstreckung ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, mit dem eine Kontenpfändung vorgenommen wird.Durchsuchung der Wohnung
Dies wird von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Dieser sucht in der Wohnung des Schuldners nach Gegenständen, die pfändbar sind. Hierzu zählen alle nicht lebensnotwendigen Gegentände. Manche Gegenstände unterliegen allerdings dem Pfändungsschutz.Pfändung der Gegenstände
Wird er fündig, nimmt er die gepfändeten Gegenstände an sich oder versieht sie mit einem Pfandsiegel, dem so genannten „Kuckuck“.