Publius Quinctilius Varus
Im Jahre 47/46 v. Chr wurde Publius Quinctilius Varus als Sohn des Quaestoriers Sex. Quinctilius Varus († 42 v. Chr) geboren, um 22 v. Chr war er Quaestor Augusti in Achaia, begleitete anschließend wahrscheinlich Augustus auf seiner Orientreise (22/19 v. Chr), 13 v. Chr Consul ordinarius gemeinsam mit dem späteren Princeps Tiberius, circa 7/6 v. Chr Proconsul provinciae Africae, 7/6-5/4 v. Chr Legatus Augusti pro praetore provinciae Syriae, bevor er 7-9 n. Chr Legatus Augusti pro praetore in Germanien wurde. Varus' dritte Frau, Claudia Pulchra, war die Tochter einer Nichte des Augustus.Varus diente von 7/6 bis 5/4 v. Chr als Legatus Augusti pro praetore in Syrien, einer außerordentlich wichtigen „kaiserlichen“ Provinz an der Grenze des Imperiums zum Partherreich. Reichhaltige literarische Zeugnisse zeigen, dass hier Varus mit den besonderen Problemen der vorderorientalischen Welt konfrontiert war, um deren Lösung er sich tatkräftig bemühte. Iosephus schildert ihn während seiner Syrien-Zeit als friedfertigen, ruhigen und zurückhaltenden, ja sogar behäbigen und bequemen Menschen. Varus' vielfältigen Vermittlungsbemühen in der Provinz, in Judäa und Rom sprechen für ein diplomatisches Geschick. Varus darf als erfahrener Militär und Verwaltungsfachmann gelten, der seine menschlichen Schwächen hatte.
Im Jahre 9 n. Chr war Varus ein Mann in vorgerücktem Alter und neigte - hier stimmt Velleius mit Iosephus überein - zur Bequemlichkeit. Dies ist aber nach seinem tragischen Ende gesagt, als man im Nachhinein die Schwächen des Varus deutlich herausarbeitete, die vorher so nicht erkannt wurden. Varus war nun ein Mann Mitte 50, fast 15 Jahre älter als während seiner syrischen Statthalterschaft. Seit 7 n. Chr. war er Statthalter in Germanien.
Varus' politischer Auftrag in Germanien lautete vermutlich:
- innerer Ausbau und Neuorganisation des nach mehrjährigem Krieg wieder unterworfenen Landes, soweit es effektiv möglich war und die prekäre Grenzsituation das zuließ;
- wachsame Defensive nach außen, bis der Sieg über die aufständischen Pannonier und Dalmater die Handlungsfähigkeit gegenüber den Elbgermanen zurückgeben und die Möglichkeit, die Okkupation Germaniens zu vollenden, bieten würde.
Aus Gründen der außenpolitischen Sicherheit war Varus wahrscheinlich gezwungen, jede innere Unruhe in seinem Amtsbereich zu unterbinden und daher im Interesse Roms auf die Beendigung der internae discordiae bestrebt zu sein. Es sollte nicht erneut geschehen, dass – wie früher bei den Cheruskern (Cass. Dio LV 10a,3) – die Vertreibung der prorömischen Stammespartei Unruhen nach sich zieht. Dies wird Varus mit dazu bewogen haben, die Anzeige des Segestes nicht zum Anlass zu nehmen, gegen Arminius vorzugehen. Die Rechtsprechung des Varus wird mit Sicherheit der Beilegung von Streitigkeiten zwischen den einzelnen Stämmen gedient haben, schwerlich der Schlichtung von privaten Konflikten einzelner Germanen.
Dem Ziel der Befriedung der einzelnen Stämme durch Eindämmung der Faktions- und Stammeskämpfe, Gefolgschaftskriege und Abwanderungen dienten feste Regelungen der Stammesverhältnisse, die die Einsetzung von Stammesautoritäten, Truppenstellung, Abgaben und Versorgungsleistungen, eventuell auch Entwaffnungsvorschriften und Kontrolle der öffentlichen Versammlungen, insbesondere des Marktverkehrs umfassten. Grundsätzlich ging es Varus um römische Herrschaft und inneren Frieden durch feste Abkommen mit den Stämmen bis zur Elbe, Aufbau einer römisch kontrollierten, aber von einheimischen Germanen mitgetragenen militärischen Infrastruktur, Eröffnung eines gewissen Warenverkehrs, vor allem aber um die Bindung der duces und ihrer sozialen Interessen an das römische Rang- und Wertesystem.
So sprach Varus tief im Landesinneren Recht, regelte die Beitreibung von Abgaben und griff vermittelnd in stammesinterne wie stammesübergreifende Konflikte ein. Das ihn begleitende Heer dürfte nicht nur den für ein erfolgreiches Verhandeln hilfreichen Druck ausgeübt haben, sondern es trug darüber hinaus zur Verbesserung der Infrastruktur und damit auch der römischen Erschließung des Landes bei.
Als indirektes Zeugnis der Amtszeit des Varus als Legatus Augusti pro praetore der gallischen Provinzen sind 18 Münzen aus Haltern mit der Schlagmarke VAR zu werten: eine Münze der Nemausus Serie I und 17 Asse der ersten Lyoner Altarserie. Bis vor wenigen Jahren waren zwischen Rhein und Elbe nur zwei weitere Münzen mit dem Gegenstempel VAR als Einzelfunde bekannt.
Neu hinzugekommen auf rechtsgermanischem Gebiet ist der Fundplatz Kalkriese. Dort wurden seit 1987 etwa 360 Kupfermünzen ausgegraben, dabei zu 90 % der As-Typ „Altar I“ (RIC 230), geprägt zwischen 8 und 3 v. Chr in Lugdunum. Es tragen etwa 90 % der Asse einen Gegenstempel mit den Aufschriften AVC, IMP mit Lituus, VAR (= P. Quinctilius Varus) und C.VAL (= C. Numonius Vala). In den gleichzeitigen Lagern am Rhein sind mit dem Stempel VAR kontermarkierte Münzen häufiger vertreten als an der Lippe. Die mit einem Gegenstempel gekennzeichneten Münzen werden in der Regel als Geldgeschenke des Varus an die Legionäre gedeutet.
Varus durfte damit rechnen, in einem Gebiet zu operieren, in dem es zwar vor einigen Jahren noch Rebellionen niederzuschlagen galt, doch in dem Rom insgesamt seit beinahe zwei Jahrzehnten die politischen Vorgänge weitgehend kontrollierte. Das immensum bellum ("gewaltiger Krieg") (1-4 n. Chr) kann kaum als einschneidendes Ereignis gewertet werden, denn in fast allen neueroberten Gebieten hatte Rom mit vergleichbaren Vorgängen zu tun. Ohne Einschränkungen machten sich die Römer sofort daran, die Gehorsamspflicht und damit römisches Prestige und Autorität wiederherzustellen. Die weitgehende Etablierung der römischen Ordnung zeigt sich auch daran, dass Arminius, der zum Anführer des Aufstandes gegen Varus wurde, Offizier alliierter cheruskischer Hilfstruppen war, und dass andererseits Varus aus germanischen Kreisen durchaus Andeutungen über bevorstehende Unruhen erhielt. Dennoch waren die Verhältnisse in Germanien auch weiterhin instabil, als Varus das Kommando übernommen hatte. Es gab auch zum damaligen Zeitpunkt keine flächendeckende römische Herrschaft zwischen Rhein und Weser oder gar bis zur Elbe.
Varus' Schaukelpolitik zwischen rivalisierenden Gruppen, die sich vor ihm kräftig in die Haare gerieten – das sind die Prozesse, von denen Velleius Paterculus spricht – wurden dem römischen General zum Verhängnis.
Unbestritten ist, dass Varus für den Untergang der drei Legionen als höchster Militär vor Ort die Verantwortung trägt. Unklar ist, inwieweit seine ungeschickte Politik auf ihn persönlich oder auf Anweisungen aus Rom zurückzuführen ist. Fest steht allerdings, dass trotz der konkreten Warnung des Segestes – so berichtet zumindest Tacitus – Varus keinerlei erkennbaren Vorsichtsmaßnahmen getroffen hatte, auch nicht diejenigen, die im Normalfall fällig wären (Aufklärung und Sicherung der Marschkolonne). Die Germanen schätzte Varus sowohl in strategischer wie taktischer Hinsicht falsch ein.
Siehe auch: Varusschlacht
Varus' Porträt und eines seiner authentischen Autogramme sind unter Hildesheimer Silberfund abgebildet.