Regierung
Die Regierung ist die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder einer Gebietseinheit desselben.Eine Regierung kann sich unterschiedlich legitimieren:
- durch Wahlenen: Demokratie
- durch Ernennung oder Vererbung: Plutokratie, Aristokratie, Monarchie, Autokratie
- durch Gewalt: Diktatur, Militärjunta
- ohne Struktur: Anarchie
Die Aufgaben einer Regierung werden meist durch eine Verfassung oder ein Grundgesetz festgelegt.
Die Regierung kann durch bestimmte Entscheidungen und das Grundgesetz eine Vorbildfunktion einnehmen. Bestimmte politische Entscheidungen in Innen- oder Außenpolitik können Terrorismus, eine besondere Stellung des Militärs Gangs (Bande), hervorbringen. Durch Todesstrafe im Grundgesetz kann in Fällen der Selbstjustiz als Vorbild die Regierung genannt werden, die ja selbst exekutiert (U.S.A).
''Siehe auch:' Bundesregierung, Regierungsform, Regierungserklärung
Sonderbedeutung: In Bayern nennt man die auf der Ebene der Bezirkee gebildete Mittelbehörde der staatlichen Verwaltung Regierung, zum Beispiel die Regierung von Oberbayern. In anderen deutschen Bundesländern heißt diese Mittelbehörde Regierungspräsidium oder Bezirksregierung.