Schwarz-Rot-Gold
Schwarz-Rot-Gold sind die Farben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland (Art. 22 Grundgesetz).
In der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deuscher Nation gab es keine Nationalfarben, als kaiserliche Farben wurden Schwarz und Gold verwendet, die in Österreich bis 1918 verwendet wurden.
In den Befreiungskriegen gegen Napoleon Bonaparte trugen die Angehörigen des Lützowschen Freikorps schwarz gefärbte Zivilröcke mit roten Vorstößen und goldenen Knöpfen. Aus diesen Farben entwickelte sich dann die Farben der zunehmend liberal, demokratisch und national gesinnten Burschenschaften, deren Angehörige vielfach in eben diesem Freikorps gekämpft hatten. (Außerdem war dieses Freikorps ungemein populär; "Lützows wilde verwegene Jagd".)
Die erste Trikolore mit den Farben Schwarz-Rot-Gold fertigte Johann Philipp Abresch als Hauptfahne für das Hambacher Fest (1832).
Nach dem Hambacher Fest hatte sich allgemein die Ansicht durchgesetzt, dass dies die deutschen Farben seien. Vielfach wurden sie auch als die alten Reichsfarben angesehen, da der alte Reichsadler alle drei Farben trug.
1848 erklärte der Bundestag des Deutschen Bundes in Frankfurt a. M. Schwarz-Rot-Gold zu den Bundesfarben.
Der Norddeutsche Bund bildete seine Flagge allerdings aus der des größten Bundesstaates, Preußen, Schwarz-Weiß und der des kleinsten, Hamburg, Weiß-Rot. Diese Flagge wurde 1871 auch als Reichsflagge übernommen. Erst 1918 wurde Schwarz-Rot-Gold die Farbe der Republik, allerdings wurde als Handelsflagge weiterhin Schwarz-Weiß-Rot mit Schwarz-Rot-Gold in der linken oberen Ecke geführt.
Siehe auch: Nationalflagge DeutschlandsGeschichte