Staat
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Staat als politisches Gebilde. Weitere Bedeutungen siehe Staat (Begriffsklärung).Staat im weitesten Sinne ist eine irgendwie deutliche Herrschaftsstruktur, die unabhängig von dem Auftreten einer bestimmten Herrscherperson besteht.
Table of contents |
2 Völkerrecht 3 Völkerrechtliche Anerkennung 4 Siehe auch |
Ein Staat ist aus Sicht der Volkswirtschaftslehre sinnvoll, da er zu Auflösung eines sozialen Dilemmas und zur Minderung von Marktversagen fähig ist.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft). International hat es sich jedoch eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben. Als voll anerkannt gilt ein Staat heutzutage, wenn er in die UNO aufgenommen wurde oder von der UNO anerkannt wurde.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Begründung
Völkerrecht
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".Völkerrechtliche Anerkennung
Siehe auch