Vadium
Vadium bezeichnet eine Sicherstellung.Das Vadium dient als Sicherstellung für den Fall, dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt; es verfällt in diesem Fall zugunsten des Auftraggebers.
Es kann zum Beispiel bei Ausschreibungen von Leistungen, von den Bietern gefordert werden.
Siehe auch: Vergaberecht
Im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen von Liegenschaften gibt es diese Sicherstellung auch. Sie beträgt im allgemeinen mindestens 10% des Schätzwertes. Das Vadium ist in Bargeld, bestimmten inländischen Wertpapieren oder Sparbüchern bei Gericht zu erlegen und wird auf die vom Meistbietenden zu erbringenden Leistungen angerechnet. Nicht erfolgreiche Bieter erhalten ihr Vadium nach Ende des Versteigerungstermines zurück.
Rechtshinweis