Verfassung
Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest. Sie schreibt z. B. vor, welche Regierungs- und Verwaltungsform der Staat hat.In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Gesetze oder Regierungsakte in Einklang mit der Verfassung sind (siehe Bundesverfassungsgericht in Deutschland oder den Supreme Court der USA).
So gibt es für die Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz, da die Länder der Bundesrepubklik Deutschland eigene Staaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet) hat jedes Land seine eigene individuelle Verfassung. Jedoch müssen die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Rechtsstaat und das Bekenntnis zu unveräußerlichen Menschenrechten gewähleistet sein, so das Grundgesetz in einem seiner Artikel. Überwacht werden die Verfassungen durch die Verfassungsgerichte. So wird das Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht, die Verfassungen der Länder durch die Verfassungsgerichtshöfe (oft auch als Staatsgerichtshof bezeichnet (beispielsweise in Bremen)) der Länder überwacht.
In der iranischen Verfassung hat der so genannte Wächterrat die Funktion eines Verfassungsgerichts mit letzter Kompetenz in allen Entscheidungen. Er trifft seine Entscheidungen gemäß der imamitischen Form der Schari'a, die nur eine Form der Schari'a ist. Siehe auch islamische Rechtsschulen.
In manchen Staaten ist die Verfassung ein schriftliches Dokument, in anderen, zum Beispiel in Großbritannien besteht sie aus einer Reihe historisch gewachsener Gesetzestexte, die zusammen die derzeitige Verfassung darstellen, aber gleichzeitig den nicht-statischen Charakter der Verfassung betonen.
Rechtsdogmatisch handelt es sich bei dem, was heute üblicherweise unter "Verfassung" verstanden wird, um eine Verfassung im formellen Sinn, d. i. eine Verfassung in Gesetzesform. Demgegenüber beschreibt der Terminus Verfassung im materiellen Sinn schlicht all jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln, unabhängig davon, ob sie in Gesetzesform positiviert sind (beispielsweise Die Ältesten eines Stammes fällen eine Beschluss.) Eine Verfassung im materiellen Sinn besteht somit in jeder - wenn auch "primitiver" - Form des menschlichen Zusammenlebens. Eine Verfassung im formellen Sinn ist hingegen eine zivilisatorische Errungenschaft, die grundlegenden Rechte und Pflichten im Gemeinwesen mit Rechtssicherheit regelt.
Verfassungen
- Grundgesetz (Bundesrepublik Deutschland)
- Bundesverfassung (Schweiz)
- Bundesverfassung (Österreich)
- Verfassung des Fürstentums Liechtenstein
- Verfassung (Spanien)
- Verfassung (USA)
- Verfassung in Vorbereitung (Europäische Union)
- Verfassung (ehem. Deutsche Demokratische Republik):
- Weimarer Verfassung (in der Weimarer Republik)
- Verfassung des Landes Baden-Württemberg
- Verfassung des Freistaates Bayern
- Verfassung von Berlin
- Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
- Verfassung des Landes Hessen
- Niedersächsische Verfassung
- Verfassung für Rheinland-Pfalz
- Verfassung des Saarlandes
- Verfassung des Freistaates Sachsen
- Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
Weblinks