Wahlsystem
Unter einem Wahlsystem ist der Modus zu verstehen, nach welchem die Wähler bei einer Wahl ihre Partei- und/oder Kandidatenpräferenz in Stimmen ausdrücken und diese in Mandate übertragen werden.Siehe auch Wahlrecht, Wahlverfahren und Wahlgleichheit.
Heute basieren praktisch alle Wahlverfahren auf Varianten der Mehrheitswahl oder der Verhältniswahl.
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Unterscheidung zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl
Kurze Gegenüberstellung der Vorteile
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts streiten sich Verfechter von Mehrheits- und Verhältniswahl darum, welches Wahlsystem denn nun das „Bessere“ sei. Die wichtigsten Argumente beider Seiten sind im Folgenden gegenübergestellt.
Mehrheitswahl | Verhältniswahl |
Verhütung der Parteienzersplitterung | Gerechtigkeit. Repräsentation möglichst aller Meinung und Interessen im Parlament im Verhältnis ihrer Stärke unter der Wählerschaft. |
Förderung der Parteienkonzentration in Richtung auf die Herausbildung eines Zweiparteiensystems | Verhinderung eines Kartells etablierter Parteien. Berücksichtigung gesellschaftlicher Wandlungen und neuer politischer Strömungen bei der Umsetzung von Stimmen in Mandate. Neue Parteien haben eine Chance. |
Förderung stabiler Regierungen in Form parteilicher Mehrheitsregierungen. | Verhinderung allzu künstlicher politischer Mehrheiten, denen keine tatsächliche Mehrheit in der Wählerschaft entspricht und die nur aus institutionellen Eingriffen in den politischen Willensbildungsprozess resultieren. |
Förderung politischer Mäßigung, da die größeren politischen Parteien um die gemäßigte Wählerschaft in der Mitte kämpfen und bei einem Wahlsieg auch die politische Verantwortung übernehmen müssen. Die Parteien müssen also ihr Programm an der gemäßigten Wählerschaft und an dem Machbaren ausrichten. | Förderung vereinbarter Mehrheiten durch Aushandeln und Kompromisse, an denen verschiedene gesellschaftliche Kräfte beteiligt sind. |
Förderung des Machtwechsels, da geringe Veränderungen in den Stärkeverhältnissen der Parteien nach Wählerstimmen große Veränderungen nach Mandaten auslösen können. | Verhinderung extremer politischer Umschwünge, die weniger das Ergebnis grundlegender Veränderungen der politischen Einstellungen der Wählerschaft sind als vielmehr Folge des Verzerrungseffekts des Wahlsystems. |
Herbeiführung der Entscheidung über die Regierungsführung direkt durch den Wähler und nicht durch die Parteien in Koalitionsverhandlungen. | Die Parteien haben die Möglichkeit Experten ins Parlament zu bringen. |
Personenwahl: Die Wähler kennen den Abgeordneten und es gibt eine enge Bindung zwischen Abgeordnetem und Wähler |
Traditionell unterscheidet man zwischen beiden Verfahren in etwa wie folgt:
Zum einen beschreiben sie jeweils nur eine ganz bestimmte Form der Mehrheitswahl (nämlich die relative Mehrheitswahl im Einpersonenwahlkreis) bzw. der Verhältniswahl (reine Verhältniswahl im Einheitswahlkreis).
All die anderen vielfältigen Wahlsysteme, die in der Praxis angewendet werden oder die zumindest theoretisch denkbar sind, werden Kriterien ab:
Bei der Beschreibung der Mehrheitswahl steht die technische Ausgestaltung des Wahlverfahrens im Vordergrund, während die Definition der Verhältniswahl das zu erreichende Ziel hervorhebt.
Nohlen, Dieter 2004: Wahlrecht und Parteiensystem, 4. Auflage, Opladen: Leske + Budrich ISBN 382521527X
Ausführlichere Betrachtung
Diese Definitionen sind nicht unbedingt falsch – allerdings können sie irreführend sein.Literatur
Weblinks