Österreich-Ungarn
Österreich-Ungarn (1867-1918) (k.[aiserliche] und k.[önigliche] Monarchie, informell auch Donaumonarchie genannt) war eine Doppel-Monarchie und ein Vielvölkerstaat in Mitteleuropa.
Table of contents |
2 Staatsrechtliche Konstruktion 3 Herrscher 4 Reichsteile und Kronländer 5 Siehe auch 6 Weblinks |
Geschichte
Er wurde mit dem österreichisch-ungarischen Ausgleich am 15. März (1867) gegründet. Dieser Vertrag sicherte die Gleichberechtigung im staatsrechtlichen Verhältnis zwischen Österreich und Ungarn bis zum Ende des ersten Weltkrieges. Nach der Niederlage gegen Preußen in der Schlacht bei Königgrätz (1866) und der darauf folgenden Auflösung des Deutschen Bundes sah sich die habsburgische Monarchie genötigt, sich mit den Ungarn zu verständigen. Die Doppelmonarchie war ein Zusammenschluss der gleichberechigten selbstständigen Staaten Österreich und Ungarn, die unter einem gemeinsamen Staatsoberhaupt als konstitutionelle Monarchie organisiert waren. Mit der Niederlage Österreich-Ungarns im 1. Weltkrieg wurde die Doppelmonarchie aufgelöst.
Staatsrechtliche Konstruktion
Der Kaiser von Österreich war in Personalunion auch König von Ungarn (im eigenen Recht und nicht mehr in Ableitung aus der österreichischen Kaiserwürde). Daraus folgte, dass der Monarch in Ungarn auch zum König gekrönt wurde.
Die Reichseinheit wurde neben der Personalunion auch durch drei gemeinsame Ministerien ausgedrückt (Außen-, Kriegs- und Finanzministerium); diese Konstruktion wird als Realunion bezeichnet. Alle Institutionen, die beide Reichshälften betrafen, wurden als "k. u. k." (kaiserlich und königlich) bezeichnet. Die nationalen Regierung von Cisleithanien wurde nur mit "k. k." ("kaiserlich-königlich"), die von Transleithanien mit "m. kir." (magyar királyi) oder "kgl. ung." ("königlich ungarisch") bezeichnet.
Herrscher
Reichsteile und Kronländer
Die Grenze zwischen den beiden Staaten war streckenweise die Leitha. Daraus leiten sich die Bezeichnungen Cisleithanien ("Land diesseits der Leitha") für die westliche Reichshälfte (offiziell: Die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder) und Transleithanien ("Land jenseits der Leitha") für die östliche Reichshälfte (offiziell: Die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone) ab. Darüber hinaus existierte das von beiden Reichshälften gemeinsam verwaltete Gebiet von Bosnien-Herzegowina, welches 1878 besetzt und 1908 in den Reichsverband eingegliedert wurde.
Die einzelnen Bestandteile waren die Kronländer:
- Cisleithanien
- Königreich Böhmen
- Königreich Dalmatien
- Königreich Galizien und Lodomerien
- Erzherzogtum Österreich unter der Enns
- Erzherzogtum Österreich ob der Enns
- Herzogtum Bukowina
- Herzogtum Kärnten
- Herzogtum Krain
- ''Herzogtum Salzburg
- ''Herzogtum Ober- und Niederschlesien (Österreichisch Schlesien)
- ''Herzogtum Steiermark
- ''Markgrafschaft Mähren
- ''Gefürstete Grafschaft Tirol
- Land Vorarlberg
- Küstenland
- Transleithanien
- Bosnien-Herzegowina