Exil
Der Begriff Exil (lat exilium, exsul) bezeichnet die Abwesenheit eines Menschen oder einer Volksgruppe aus der eigenen Heimat aufgrund dortiger Verbannung, Vertreibung, Ausbürgerung, religiöser oder politischer Verfolgung. Im Unterschied zur Emigration, die den Tatbestand jeglicher Auswanderung umfasst, geht die Erfahrung des Exils stets mit Einschränkungen und Beschneidungen des Individuums einher. Exil ist der unfreiwillige Verlust sprachlicher, sozialer und kultureller Wurzeln.Ein Exilant ist ein Mensch, der sich im Exil befindet.
In vielen Ländern, so auch in Deutschland, können Exilanten unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag politisches Asyl bekommen, d.h. einen rechtlichen Status, der einer Aufenthaltserlaubnis entspricht und rechtlich davor schützt, in die Heimat abgeschoben und den obengenannten Fluchtgründen ausgeliefert zu werden. In Großbritannien sind Bürger aus Commonwealth-Ländern aufenthaltsrechtlich den Einheimischen (Briten) gleichgestellt, weshalb sich dort für Exilanten aus diesen Ländern ein politisches Asyl erübrigt.
Als Exilanten treten nicht nur mehr oder weniger große, in ihrer Heimat politisch aktiv gewesene Bevölkerungsteile auf, sondern auch ehemalige Monarchen und deren Nachfahren aus Ländern, in denen die Monarchie abgeschafft wurde und die in ihrer Heimat Einreiseverbot haben oder nicht willkommen sind. Beispiele hierfür sind Italien, Griechenland und der Iran und war zu seiner Zeit Napolenon Bonaparte, der nach Elba verbannt wurde.
siehe auch: Exilliteratur
siehe auch: Exulant (Bezeichnung für protestantische Glaubensflüchtlinge in der frühen Neuzeit)Exil im Altertum