Papst
Papst (von lat: papa = Pappa, Vater) ist die Bezeichnung für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater), sowie die Amtsbezeichnung der beiden Patriarchen von Alexandria (Oberhäupter der koptischen Kirche und der Griechisch-Orthodoxen Kirche von Alexandria). Weiterhin haben einige kleine katholische Gemeinschaften einen Papst erhoben, wie zum Beispiel die Palmarianisch-Katholische Kirche mit Gregor XVII (siehe auch Sedisvakantismus). Rechtlich gilt das Amt des römischen Papstes, der Heilige Stuhl, als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt, neben der Vatikanstadt, als staatliches Völkerrechtssubjekt.
Table of contents |
2 Titulatur 3 Kirchenrecht und Wahl 4 Stellung und Kritik 5 Zitate 6 Siehe auch |
Geschichte
In der katholischen Kirche bezeichnet sich Bischof Siricius von Rom (385-399) amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I (590-604) gesetzlich festgeschrieben.
Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient - da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst.
Seit Leo I führt der römische Papst die Bezeichnung "Pontifex Maximus", den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).
Im Mittelalter ergab sich des öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten.
Titulatur
Die Titel des Papstes lauten:
Kirchenrecht und Wahl
Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI im 14. Jahrhundert. Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die jünger als 80 sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle gehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit ab dem 30. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Die Päpstin Johanna ist wahrscheinlich Legende.
Ein Papst kann auch freiwillig früher zurücktreten, was bisher aber erst einmal geschah, nämlich 1294 durch Coelestin V. In jüngerer Zeit lehnt der schwer erkrankte Papst Johannes Paul II einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab. Er begründet dies damit, dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus im Leiden nachfolgen will. Insbesondere in westlichen Gesellschaften wird er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies sei, weil westliche Gesellschaften das öffentliche Leiden und Sterben tabuisierten.
Stellung und Kritik
Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden - ein Anspruch, der, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.
In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):
- den Bischof von Rom
- den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
- den Bischof von Alexandria
- den Bischof von Antiochia
- den Bischof von Jerusalem
Die römische Petrustradition ist historisch wahrscheinlich und wurde in den ersten Jahrhunderten nicht bestritten; sie ist jedoch nicht mit letzter Sicherheit verifizierbar. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als „sedes apostolica“ (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.
Das erste Vatikanische Konzil (1869-1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Diese Lehre wird von den übrigen Kirchen nicht geteilt.
Der Papst ist ferner weltlicher Souverän des Staates der Vatikanstadt, des kleinsten Staates der Welt.
Zitate
Siehe auch